Artikel in der Presse
Heute mal was schon fast Politisches. Immer mal wieder stolpere ich in der Presse über Reportagen von Gerichtsurteilen die
- Jahre nach der Tat erfolgen
- Wochen nach der Verhandlung schriftlich eröffnet werden
- Strafbefehle die den Tätern Monate nach der Tat zugestellt werden
Was ist daran schlecht? Das ist doch zeitsparend und effizient. Zudem brauchen Abklärungen Zeit.
Die psychologische Komponente
Einerseits ist es ein hoher Druck, der auf die Personen ausgeübt wird, da sie meist während Monaten nicht informiert werden. Das Gericht setzt klare Fristen für Einvernahmen, Stellungnahmen und Repliken, hält sich aber selbst an keine vorgegebenen Fristen. Hier ist die Regierung gefordert, d.h. die gleichen Fristen, die für Kläger und Beklagte gelten, sollten auch für die Richter gelten. Vielfach wird mit der Arbeitsbelastung argumentiert, aber wenn die Arbeit früher gemacht wird, können doch auch früher die Gerichtsgebühren verrechnet werden. Zudem, je zeitlich näher bei der Tat die Verurteilung erfolgt, je mehr macht das Eindruck und erzeugt nachhaltige Wirkung.
Speziell für Jugendlichen
Speziell für jugendliche Täter die Zustellung eines Strafbefehls, mitunter mit einer Bewährungsstrafe, Monate nach der Tat, nicht wirklich abschreckend. Hier wäre ein Gerichtsverfahren mit Schuld- oder Freispruch am Verhandlungsende sicher viel nachhaltiger und eindrücklicher.
Ungleiche Spiesse
So wie es heute läuft, haben die Angeklagten, aber auch die Kläger ungleich lange Spiesse. Die Gerichte lassen die Menschen zappeln, was schlussendlich zu einer psychologisch weniger nachhaltigen Wirkung führt.
Die Lösung
Es ist an der Politik hier effiziente Lösungen zu suchen. Einerseits sollten für die Gerichte die gleichen Fristen gelten wie für Kläger und Beklagte. Zudem klare Vorgaben, wie zu Verfahren ist, um nicht nur effizient zu sein, sondern auch psychologisch einen grosse Wirkung zu erreichen. Dazu notwendig ist eine kurze Frist zwischen Tat und Verurteilung und Strafe. Zudem wäre für viele, vor allem jugendliche Straftäter, ein Gerichtsverfahren im amerikanischen Stil sicher viel nachhaltiger als ein Strafbefehl oder ein Verfahren das überwiegend auf Protokollen basiert.
Die Richter
Natürlich benötigen Richter Fachkenntnisse. Die Urteile werden,auch wenn das nicht explizit so in der Bundesverfassung steht, im «Namen das Volkes» gesprochen So sollte auch jeder als Richter wählbar sein. Eine Einschränkung auf studierte Juristen ist aus meiner Sicht der Glaubwürdigkeit nicht wirklich zuträglich. Verteidiger und Ankläger haben ja die Aufgabe die rechtlichen Aspekte dem Gericht aufzuzeigen. Ein dem Volke näheres Gericht würde auch den gesunden Menschenverstand beziehungsweise die Volksmeinung besser wiedergeben.